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Eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die in ihrer Gesamtheit mit allgemeiner Rechtsfähigkeit ausgestattet (d. h. Träger von Rechten und Pflichten) ist.

J. P. des Privatrechts sind z. B. eingetragene Link hat Vorschau-PopupInterner Link:Verein

e (e. V.), Stiftungen, wirtschaftliche Link hat Vorschau-PopupInterner Link:Unternehmen

als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Interner Link:Genossenschaften. J. P. des öffentlichen Rechts (Link hat Vorschau-PopupInterner Link:Öffentliches Recht

) sind z. B. Interner Link:Gemeinden, Bund und Länder oder Anstalten des öffentlichen Rechts (Link hat Vorschau-PopupInterner Link:Anstalt des öffentlichen Rechts

) (z. B. die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF).

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